Das Factoring ist eine Finanzdienstleistung für Unternehmen aller Art und Größe (Factoringkunde).
Die Factoringgesellschaft kauft die Forderungen des Factoringkunden auf Basis eines Rahmenvertrages auf und prüft vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit die Bonität der Abnehmer. Dabei übernimmt die Factoringgesellschaft im Rahmen eines aufgrund der Vorprüfung vereinbarten Limits das volle Risiko des Ausfalls der Forderung. Der Factoringkunde informiert seine Abnehmer (Debitoren) über den Verkauf der Forderung an die Factoringgesellschaft und teilt ihnen mit, dass zukünftig der Rechnungsbetrag an den neuen Gläubiger, die Factoringgesellschaft zu zahlen ist.
Die Factoringgesellschaft zahlt dem Factoringkunden innerhalb von 2 Banktagen den Forderungskaufpreis auf dessen Hausbankkonto. Sie behält als Reserve für eventuelle Abzüge durch Debitoren einen sog. Sicherheitseinbehalt von 10-20% des Rechnungsbetrages zurück, der dem Kunden nach vollständiger Zahlung durch den Debitoren oder bei Fälligkeit gutgeschrieben wird.
Die Kanzlei Dr. Janda berät auf diesem Rechtsgebiet seit Jahrzenten überregional mittelständische Factoringgesellschaften sowie Mittelstandsunternehmen aus Handel, Produktion und Dienstleistung, die an einer Factoringfinanzierung interessiert sind. Diese Unternehmen werden bis zum Abschluss eines Factoringvertrages und auf Wunsch auch darüber hinaus begleitet.
Diese Finanzdienstleistung bezieht sich nicht auf die vorzeitige Zahlung von Forderungen der Debitoren eines Unternehmens, sondern auf die Übernahme der Lieferantenverbindlichkeiten eines Unternehmens (Kreditoren) durch einen Finanzdienstleister. Innerhalb eines vertraglich fixierten Einkaufslimits kann der Kunde Material- bzw. Wareneinkauf mit unterschiedlichen Lieferanten tätigen. Da für dieses Einkaufslimit bankübliche Sicherheiten nicht erforderlich sind, dient stattdessen das Limit einer Warenkreditversicherung auf den Kunden als Sicherheit. Der Kunde muss innerhalb von vorher vereinbarten Zahlungszielen dann den vorfinanzierten Kaufpreis an den Dienstleister zurückzahlen. Dieser besteht aus dem Rechnungsbetrag, den der Dienstleister an den Lieferanten bezahlt hat sowie einem vertraglich fixierten prozentualen Preisaufschlag.
Sollten Sie für Ihr Unternehmen an der Optimierung der Liquidität durch Factoring interessiert sein, beraten wir Sie gerne, ob dies möglich, betriebswirtschaftlich sinnvoll und kostenmäßig vertretbar ist. Gerne sind wir auch bei der Einholung und Bewertung von Angeboten verschiedener Factoringanbieter behilflich.
Vorab wäre hierzu die Bewertung einiger Standarddaten Ihres Unternehmens erforderlich.
Eine solche Ersteinschätzung mit individueller Auswertung erfolgt kostenlos.
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Sie erhalten in der Regel innerhalb von maximal 3 Tagen eine aussagefähige Einschätzung.
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